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BGB AT I - Entstehung des Primäranspruchs

Das Prüfungswissen für Studium und Examen

Besteht der Vertrag, so kann der Anspruchsteller Erfüllung, z.B. Übereignung, Überlassung der Mietsache etc. verlangen. Dies setzt unter anderem Rechtsfähigkeit der Vertragspartner, wirksame Willenserklärungen, Zugang und ggf. Bevollmächtigung voraus. Nur wenn ein wirksamer Vertrag vorliegt, entsteht die Leistungspflicht des Schuldners und deren Folgeproblematik wie Rücktritt und Schadensersatz. Inhalt: Rechtssubjekte Rechtsfähigkeit Geschäftsfähigkeit Allgemeine Geschäftsbedingungen Stellvertretung

September 2025, 243 Seiten, Skripten Zivilrecht, Deutsch
Hemmer-Wuest
978-3-96838-396-5

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