Commander aujourd'hui : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

BGB AT I - Entstehung des Primäranspruchs

Das Prüfungswissen für Studium und Examen

Besteht der Vertrag, so kann der Anspruchsteller Erfüllung, z.B. Übereignung, Überlassung der Mietsache etc. verlangen. Dies setzt unter anderem Rechtsfähigkeit der Vertragspartner, wirksame Willenserklärungen, Zugang und ggf. Bevollmächtigung voraus. Nur wenn ein wirksamer Vertrag vorliegt, entsteht die Leistungspflicht des Schuldners und deren Folgeproblematik wie Rücktritt und Schadensersatz. Inhalt: Rechtssubjekte Rechtsfähigkeit Geschäftsfähigkeit Allgemeine Geschäftsbedingungen Stellvertretung

septembre 2025, 243 pages, Skripten Zivilrecht, Allemand
Hemmer-Wuest
978-3-96838-396-5

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