Betriebsversammlung

Arbeitnehmer, Betriebsrat, Gewerkschaft, Arbeitszeit, Arbeitgeber, Gleichstellung
Herausgegeben von:
Stacy Jerrik, Ben

Bitte beachten Sie, dass dieser Titel überwiegend aus Inhalten besteht, die im Internet kostenlos erhältlich sind (z.B. aus der Wikipedia-Enzyklopädie). Unter einer Betriebsversammlung versteht man nach dem deutschen Betriebsverfassungsrecht eine Versammlung von Arbeitnehmern und Betriebsrat zum Zwecke der Information der Arbeitnehmer über die den Betrieb betreffenden Angelegenheiten. Sie muss in jedem Kalendervierteljahr vom Betriebsrat einberufen werden. Es sind Teilversammlungen möglich, wenn nicht alle Arbeitnehmer zur gleichen Zeit teilnehmen können (etwa bei Schichtarbeit) oder Abteilungsversammlungen in räumlich auseinander liegenden Betrieben (§ 42 BetrVG).

März 2026, ca. 100 Seiten, Deutsch
Omniscriptum
978-613-8-87866-7

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