Das Bürgerliche Gesetzbuch bedient sich an zahlreichen Stellen der Technik der Verweisung. Verweisungen sind ein gesetzgeberisches Mittel, um ein Gesetz zu verschlanken und zu systematisieren. Sie haben aber weit darüber hinausgehende Funktionen und Auswirkungen und prägen das Zivilrecht daher in unterschiedlicher Weise. Den Verweisungen des BGB wird gemeinhin eine Systematik abgesprochen. Ihr Umfang müsse für jede Verweisung gesondert bestimmt werden. Anne Christin Wietfeld nimmt eine übergreifende Perspektive ein und untersucht erstmals zusammenhängend sämtliche Bereichsverweisungen des BGB, die sich auf Rückabwicklungssysteme beziehen. Sie deckt ein System dieser Verweisungen auf und zeigt, dass der Umfang einer Verweisung anhand einheitlicher Grundsätze ermittelt werden kann, wenn es sich um eine konstitutive Bereichsverweisung auf Rückabwicklungssysteme handelt.<br /><br />Geboren 1982; Studium der Rechtswissenschaft in Bielefeld; 2009 Promotion; 2019 Habilitation; derzeit Privatdozentin an der Universität Bielefeld und Lehrstuhlvertreterin an der Ruhr-Universität Bochum.