Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 1,7, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Düsseldorf früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Menschen erbringen eine Leistung ohne die vereinbarte Gegenleistung zu erhalten oder es wird unerlaubt in ihr Vermögen eingegriffen. Häufig treten solche Fälle ein. Vermögensverschiebungen dieser Art sind rechtsgrundlos und unberechtigt. Man spricht dabei von einer ungerechtfertigten Bereicherung. Auf den ersten Blick könnte der Begriff „ungerechtfertigte Bereicherung“ missverstanden werden, da man auch annehmen könnte, man wolle einen allgemeinen Ausgleich unterschiedlich zum Beispiel wirtschaftlich, gesellschafts- und sozialpolitisch als „ungerecht“ empfundene Besitzverhältnisse zu bewerkstelligen.Vielmehr geht es im Bereicherungsrecht darum, ungerechtfertigte Vermögensverschiebungen rückabzuwickeln, um den Benachteiligten zu schützen. Die §§ 812-822 BGB regeln die Ansprüche, welche aus einer ungerechtfertigten Bereicherung hervorgehen. Die Literatur zum Bereicherungsrecht ist sehr umfangreich und enthält Unmengen an Kommentaren und Lehrbüchern. Im Rahmen einer Hausarbeit all diese Gedankengänge aufzugreifen und auf jedes Detail einzugehen ist unmöglich, weshalb der Fokus hier auf den Grundprinzipien des Bereicherungsrechts liegt. Auf den folgenden Seiten wird auf die Leitfrage eingegangen, wann, wieso und wie die Rückübereignung einer rechtsgrundlosen Vermögensverschiebung erreicht werden kann. Ziel der Hausarbeit ist es, dass jeder sein Recht auf die Herausgabe der von ihm geleisteten Sache im Falle einer Vermögensverschiebung erkennen, verstehen und begründen kann.