Nils Neumann untersucht, warum und wie Verträge entgegen dem Grundsatz 'pacta sunt servanda' einseitig widerrufen werden können und stellt hierzu deutsche und französische Widerrufsrechte (und ähnliche Maßnahmen der Abschlußkontrolle, die Bedenkzeit sichern) dar. Er erörtert die theoretischen Konzepte des Verbraucherschutzes bei Vertragsschluss und geht auf die Dynamik des Verkaufsprozesses und Probleme neuer Medien ein. Auch Folgefragen wie die Bedeutung des Verbraucherbegriffes für ein zukünftiges europäisches Zivilrecht werden untersucht. Im Vergleich mit dem französischen Recht zeigt sich, dass andere Schutzinstrumente möglich sind, etwa eine obligatorische Bedenkzeit vor Vertragsschluss, Durchführungsverbote oder Musterverträge. Zum Teil bestehen erhebliche Umgehungsmöglichkeiten, etwa durch notarielle Beurkundung oder durch 'aufgedrängte Stellvertretung'. Ob ein Widerrufsrecht dem Verbraucher hilft (oder dem Unternehmer schadet) hängt aber letztlich entscheidend von Details ab, etwa von Formvorschriften (obligatorische Musterverträge für den Unternehmer, Widerrufsfristen für den Verbraucher), zu tragenden Kosten (Nutzungs- oder Verschlechterungsersatz), oder davon, ob verbundene Geschäfte bestehen bleiben. Diese Fragen werden unter Heranziehung des französischen Rechts untersucht. Von großer Aktualität sind hierbei insbesondere der sog. Haustürimmobiliarkredit sowie die Neuerungen des OLGVertrÄndG (Fristlänge, Nachbelehrung, Musterbelehrung). Es werden die Fallgestaltungen erörtert, in denen Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht wahrscheinlich sind.<br /><br />Geboren 1973; Studium des französischen und deutschen Rechts in Saarbrücken; Magisterstudium (Europ. und Int. Wirtschaftsrecht) in Lausanne; 2004 Promotion; Rechtsanwalt in Berlin.