Zur Ergänzungslieferung
Die 33. Ergänzungslieferung bringt die nachfolgend genannten Vorschriften des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes auf den Stand vom Januar 2025:Art. 23. Errichtung baulicher AnlagenArt. 24. Errichtung oder Änderung baulicher AnlagenArt. 31. Kreuzungen und Einmündungen öffentlicher StraßenArt. 32.Kosten für Kreuzungen öffentlicher StraßenArt. 32a. Kreuzungen mit GewässernArt. 33.Unterhaltung der Straßenkreuzungen, VerordnungsermächtigungArt. 33a. Unterhaltung der Kreuzungen mit GewässernArt. 34. UmleitungenArt. 36. PlanfeststellungArt. 36a. Duldungspflichten (neu)Art. 37. UmweltverträglichkeitsprüfungArt. 39a. Planergänzung und ergänzendes Verfahren (neu)Art. 68. Übergangsregelung
Zielgruppe
Für Behörden, Richterschaft, Rechtsanwaltschaft.