Zur Ergänzungslieferung
Das erste Modernisierungsgesetz Bayern enthält unter anderem Änderungen der Art. 2, 6, 7, 28, 30, 44a, 45, 46, 47, 48, 57, 58, 68, 72, 73a und 81 der Bayerischen Bauordnung. Mit der Einarbeitung der Gesetzesänderungen wurde bereits mit den vorhergehenden Ergänzungslieferungen begonnen. Die vorliegende Lieferung setzt die Aktualisierung fort und bringt die betreffenden Erläuterungen auf den Stand Mai 2025.
Zielgruppe
Für Bauaufsichtsbehörden, Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Unternehmen, Bauherren, Verbände, Bau- und Wohnungsbaugesellschaften, Architektinnen und Architekten.