Der angezeigte Teilband des Einzelarbeitsvertragsrechts ersetzt die vom gleichen Verfasser bearbeitete 3. Auflage aus dem Jahre 1996. Er beginnt mit der Kommentierung des erst vor einigen Jahren in Kraft getretenen Artikels 330b OR über die Informationspflicht des Arbeitgebers beim Abschluss des Arbeitsvertrags. Teilweise neu ist der Artikel über die Rechte der Vertragsparteien an den vom Arbeitnehmer geschaffenen Erfindungen und Designs, der ebenfalls eine umfassende und sorgfältige Darstellung erfährt. Breiten Raum gewährt der Kommentar den Themen der Dauer des Arbeitsvertrags und der Beendigung des Arbeitsvertrags wegen ordentlicher, missbräuchlicher oder fristloser Kündigung. Namentlich wird die fristlose Entlassung des Arbeitnehmers mit Einschluss der vom europäischen Recht beeinflussten Massenentlassung eingehend behandelt, indem die hier besonders reiche Rechtsprechung des Bundesgerichts und der kantonalen Gerichte ausgiebig beleuchtet wird. Dasselbe gilt für die Artikel über das vertragliche Konkurrenzverbot nach der Beendigung des Arbeitsvertrags und über die besonderen Einzelarbeitsverträge. Der mit zahlreichen Literaturangaben versehene Kommentar enthält überdies einen Ausblick auf das jüngst von den eidgenössischen Räten verabschiedete Sanierungsgesetz, das mit verschiedenen Änderungen des OR auch das Arbeitsvertragsrecht berührt und, vorbehaltlich eines Referendums, voraussichtlich am 1. Januar 2014 in Kraft tritt. Der Teilband schliesst ab mit den beiden für die Praxis überaus wichtigen Artikeln 361 und 362 OR betreffend zwingende Vorschriften des Arbeitsvertrags.