Zum Werk Seit 1. August 2022 ermöglicht das Anwaltliche Berufsrecht die Gründung einer Anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaft. Anwältinnen und Anwälte können sich seitdem, ggf. auch gemeinsam mit anderen Angehörigen der freien Berufe im In- und Ausland, aus Steuerberater-, Wirtschaftsprüfer- oder Patentanwaltschaft, in jeglicher in der EU zulässigen Rechtsform zusammenschließen, etwa auch in einer GmbH & Co. KG. Damit einher gehen eigene Berufspflichten, z.B. für die Berufshaftpflichtversicherung, aber auch andere Compliance-Vorgaben. Diese Neuerscheinung zeigt die Chancen und Möglichkeiten für die Anwaltschaft auf. Auch das MoPeG ist bereits berücksichtigt. Vorteile auf einen Blick