Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Universität Hohenheim (Lehrstuhl für Controlling), Veranstaltung: Risikocontrolling im Klein- und Mittelbetrieb, Sprache: Deutsch, Abstract: Im ersten Halbjahr 2003 haben die deutschen Amtsgerichte 49515 Insolvenzengemeldet, 19953 entfielen nach Angaben des Statistischen Bundesamtesauf Unternehmen. Damit lag die Gesamtzahl der Insolvenzenum 24,8 von Hundert (v. H.), die der Unternehmensinsolvenzen um 9,1 v.H. höher als im ersten Halbjahr 2002. Die Gerichte bezifferten die offenenForderungen der Insolvenzgläubiger im ersten Halbjahr 2003 mit 22,2Mrd. Euro. Bei den Unternehmen waren zu dem Zeitpunkt, als über derenInsolvenzantrag von den Gerichten entschieden wurde, rund 110000 Arbeitnehmerbeschäftigt.1 Vor dem Hintergrund dieses Anstiegs2 an Insolvenzenist das Interesse an einem Frühwarnsystem hinsichtlich negativerUnternehmensentwicklungen begründet, da die Entwicklung eines Unternehmensinsbesondere für Eigentümer und Gläubiger, wie auch für Arbeitnehmer,Konkurrenz, Kunden und Lieferanten von hoher Bedeutungist. Im rechtlichen Sinne ist die Insolvenz ein Oberbegriff für Zahlungsunfähigkeit,drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sowie die Vorstadiendieser Insolvenzgründe, die für die Bankrottdelikte der §§ 283 ff.StGB von Bedeutung sind.3 Ein Insolvenzverfahren ist zu eröffnen, wennein Schuldner oder ein schuldnerisches Unternehmen in eine wirtschaftlicheNotlage gelangt, die es dem Betroffenen unmöglich macht, sämtlicheGläubiger in vollem Umfang zu befriedigen. Ziel des Verfahrens ist es „dieGläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem dasVermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einemInsolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird.“4 Einheitlicher Hauptzweck des Insolvenzverfahrensist demnach die gemeinschaftliche Verwirklichung der Vermögenshaftung.5 [...]1 vgl. Tabelle 1 [Insolvenzprognosen in Deutschland im Jahr 2003] 11.2 vgl. Tabelle 2 [Insolvenzprognosen in Deutschland im Jahr 2002] 11.3 vgl. Braun/Uhlenbruck [Unternehmensinsolvenz] 7.4 vgl. § 1 S. 1 Insolvenzordnung.5 vgl. Balz/Landfermann [Insolvenzgesetze] 20.