Jetzt bestellen : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

aluaces

Die hochmittelalterliche Rechtsrezeption des spanischen Testamentsvollstreckers albacea aus dem islamischen wasi

Der Rechtsbegriff albacea, der Testamentsvollstrecker in Art. 892 ff. des spanischen Código Civil, stammt sprachlich aus dem Arabischen aus der Zeit von Al-Andalus (711-1492). Doch wurde der albacea auch seinem rechtlichen Gehalt nach aus dem damaligen islamischen Recht übernommen? Die historisch-rechtsvergleichende Analyse der Urkundenpraxis belegt eine mehrstufige Rechtsrezeption: In der christlich-arabischen (mozarabischen) Urkundenpraxis des hochmittelalterlichen Toledo wurde aus dem islamischen zunächst ein mozarabischer Testamentsvollstrecker-Vormund (al-)wä¿ (¿¿¿¿¿¿) gebildet. Dieser entwickelte sich in der kastilischen Urkundenpraxis Toledos zum Testamentsvollstrecker aluace. Die spätere Ausbreitung des nunmehr albacea geschriebenen Testamentsvollstreckers erfolgte im Wege einer binnenkastilischen Rechtsrezeption, wie beispielhaft anhand der spätmittelalterlichen Urkundenpraxis im christlich beherrschten Sevilla gezeigt wird.

Dezember 2025, 440 Seiten, Studien zur Europäischen Rechtsgeschichte, Bd. 350, Deutsch
Klostermann Vittorio GmbH
978-3-465-04630-1

Weitere Titel der Reihe: Studien zur Europäischen Rechtsgeschichte

Alle anzeigen

Weitere Titel zum Thema