Das Allgemeine Verwaltungsrecht ist sehr abstrakt und für Studierende nicht leicht fassbar. Deshalb erleichtert ihnen das 2017 erstmals erschienene Lehrbuch durch eingestreute Sachverhalte und Urteilsauszüge den Zugang zu diesem anspruchsvollen Rechtsgebiet. Die Urteile wurden nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählt. Auch sonst steht die Didaktik im Zentrum des Lehrbuchs:
- klare Gliederung des Stoffs;
- Konzentration auf die Grundlinien des Verwaltungsrechts;
- klare, verständliche Sprache.
Das Lehrbuch gibt den «Stoff» nicht bloss wieder, sondern setzt sich kritisch mit ihm auseinander. Dadurch vermag es auch der Praxis wertvolle Impulse zu vermitteln, etwa zum verwaltungsrechtlichen Vertrag, zur Allgemeinverfügung, zur Polizeibewilligung, zu den wohlerworbenen Rechten oder zum Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip.
Die 2. Auflage bringt das Buch auf den neusten Stand und vertieft es an manchen Stellen. Vor den einzelnen Paragrafen oder Unterabschnitten finden sich neu Literaturübersichten, und die Hinweise auf jüngere und jüngste Entscheide wurden stark ausgebaut. Dies steigert die Benutzbarkeit des Buchs auch für die Praxis.