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Änderungen in der Bilanzierung langfristiger Fertigungsaufträge im Zuge der Umstellung der Rechnungslegung von HGB auf IFRS

Änderungen in der Bilanzierung langfristiger Fertigungsaufträge im ...

Inhalt

Der Jahresabschluss eines Unternehmens hat u.a. die Aufgabe, über das Vermögen und den Erfolg der Geschäftstätigkeit des vergangenen Geschäftsjahres Re-chenschaft abzulegen. Dies gelingt in der Regel, da abgeschlossene Verträge meist innerhalb des laufenden Geschäftsjahres erfüllt werden und sich so alle Geschäftsvorfälle abschließend erfassen lassen. Es stellt sich jedoch die Frage, wie zum Abschlussstichtag ein Vertrag zu erfassen ist, der noch nicht vollständig erfüllt wurde. Langfristige Fertigungsaufträge spielen besonders im Hoch- und Tiefbau sowie in den Branchen Flugzeug-, Schiffs- und Industrieanlagenbau eine bedeutende Rolle. Für Unternehmen aus diesen Wirtschaftszweigen haben einzelne Fertigungsaufträge wegen ihres Umfangs häufig eine erhebliche Bedeutung auf deren wirtschaftliche Lage. Bei den oft über ein oder mehrere Bilanzstichtage andauernden Aufträgen entsteht regelmäßig das Problem der richtigen Zurechnung von Aufwendungen und Erträgen zu den einzelnen Perioden der Leistungserstellung. Die deutschen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) beinhalten im Gegensatz zu den International Financial Reporting Standards (IFRS) keine spezielle Vorschrift zur Behandlung von längerfristigen Fertigungsaufträgen. Dies bedingt die Notwendigkeit einer Auslegung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Da es sich hier insbesondere um die Problematik der Gewinnrealisierung handelt, rückt das in § 252 Abs. 2 Nr. 4 HS 2 HGB kodifizierte Realisationsprinzip in den Mittelpunkt der Betrachtung. Eine strenge Auslegung im Hinblick auf den Realisationszeitpunkt kann in Zusammenhang mit der Komponente der Längerfristigkeit zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens führen. Dies steht im Widerspruch zur Generalnorm des § 264 Abs. 2 S. 1 HGB, die ""ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage"" verlangt. Der Konflikt um die Ertragsrealisation ist schon seit Jahrzehnten Gegenstand der Diskussion in Literatur, Rechtsprechung und der Rechnungslegungs- und Prüfungspraxis. Eine einheitliche Meinung hat sich bis heute nicht herausgebildet.

Bibliografische Angaben

August 2007, 79 Seiten, Deutsch
GRIN VERLAG
9783638784917

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