Zum Werk Der Einstieg in die praktisch ausgerichtete "staatsanwaltliche Abschlussverfügungsklausur" fällt vielen Referendarinnen und Referendaren schwer, da sie sich von der sonst üblichen Urteilsklausur deutlich unterscheidet. Dieser Klausurtyp ist aber fester Examensbestandteil. Referendarinnen und Referendaren, aber auch jungen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten die erforderliche Hilfestellung zu geben, ist Ziel dieser Darstellung. Zusätzlich zu der Frage, wie eine Einstellung oder Anklageschrift bzw. ein Strafbefehlsantrag formal abzufassen sind, sind bei einer Abschlussverfügung vor allem die richtigen Konsequenzen wichtig, welche aus dem prozessualen Tatbegriff zu ziehen sind. Neben der Erläuterung der Grundlagen für die Bearbeitung einer Klausur werden behandelt: