Indiskrete Fragen sind auch nach Einführung des AGG beim Vorstellungsgespräch gegenüber einem Bewerber als Reaktionstest zulässig. Die zwingenden Einlager- und Aufbewahrungsfristen des AGG verursachen bei Klein und Mittelbetrieben Zusatzkosten pro Jahr und Mitarbeiter zwischen 1 000 - 4 500 Euro. Das BAG bestätigt in seinem neuesten Urteil die Anwendung des AGG im Rahmen des Kündigungsschutzes entgegen des §2 Abs. 4 AGG. Trotz des Anfang des Jahres 2008 von der Europäischen Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens sah die Bundesregierung bisher keinen Handlungsbedarf.