Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 16, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Veranstaltung: Seminar im Straf- und Strafverfahrensrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Es wird der Zurechnungszusammenhang bei Fahrlässigkeitsdelikten mit Bezug zum Straßenverkehr diskutiert. Im Mittelpunkt stehen dabei Entscheidungen zu den sogenannten "Trunkenheitsfällen" und "Geschwindigkeitsfällen". Es werden die unterschiedlichen Ansichten in Rechtsprechung und Literatur eingehend erörtert.Fahrlässigkeitsdelikte kommen in der Realität häufig vor und sind oft Teil von gerichtlichen Entscheidungen. Insbesondere die fahrlässige Tötung, § 222 StGB, und die fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB, stellen wichtige Normen im Rahmen der Erfolgsdelikte dar. Trotz zahlreicher Urteile ist die Handhabbarkeit dieser Fahrlässigkeitstatbestände mitunter schwierig und ihre Prüfung knifflig. Neben den üblichen Merkmalen wie Taterfolg, Tathandlung und Kausalität sind die objektive Fahrlässigkeit und der objektive Zurechnungszusammenhang genau zu prüfen und festzustellen. Letzterer setzt sich aus einem Pflichtwidrigkeitszusammenhang und einem Schutzzweckzusammenhang zusammen. Der Pflichtwidrigkeitszusammenhang dient der Überprüfung, ob der tatbestandliche Erfolg überhaupt durch ein rechtmäßiges Alternativverhalten vermeidbar war.