Dass wir einander Verantwortlichkeit für unser willensbedingtes Tun und seine Folgen zurechnen, steht fest. Seit jeher wollen aber in der Moralphilosophie und in der Strafrechtswissenschaft die Zweifel nicht verstummen, ob sich diese Praxis eigentlich rechtfertigen lässt. Boris Burghardt nutzt die Diskussion um 'moral luck' und eröffnet eine neue Perspektive auf diese Frage. Er verknüpft verschiedene Felder der Metaethik mit Erkenntnissen der Kognitionspsychologie und setzt sie in Bezug zur strafrechtlichen Normentheorie und der Diskussion um Schuld und Willensfreiheit. Am Ende steht die Einsicht, dass die Zurechnung strafrechtlicher Verantwortlichkeit mehr zu sein vorgibt, als sie einlösen kann und will. Wenn Anspruch und Rechtfertigung wieder einander entsprechen sollen, bedarf es einer Anpassung der Formen und Begriffe, in denen sich diese Zurechnung vollzieht.<br /><br />ist Privatdozent an der Humboldt-Universität zu Berlin.