<p>Das Wettbewerbs- und Insolvenzrecht lassen sich anhand der jeweiligen Regelungsbereiche voneinander abgrenzen. Während das Wettbewerbsrecht Verfälschungen des Wettbewerbs vermeiden soll, ist die effektive Bereinigung des Marktes von nicht wettbewerbsfähigen Akteuren Aufgabe des Insolvenzrechts.Anlass zur Neubewertung dieses Verhältnisses gibt § 81b GWB. Dieser begründet zur Bußgelddurchsetzung spezielle kartellbehördliche Befugnisse, wenn der Bußgeldadressat nicht zahlungsfähig ist. Basierend auf einer herausgearbeiteten Definition der Zahlungsunfähigkeit in § 81b GWB beleuchtet die Untersuchung Regelungskonflikte zwischen dem Wettbewerbs- und Insolvenzrecht und hinterfragt, inwieweit § 81b GWB eine wettbewerbsschützende Funktion zukommt.<b>Die Arbeit wurde durch das Institut für Medien- und Kommunikationsrecht sowie den Schwerpunktbereich Geistiges Eigentum und Wettbewerb der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln mit dem „CBH Promotionspreis“ ausgezeichnet!</b></p>