Richtende suchen nach angemessenen Deutungen von normativen und sachlichen Erkenntnissen. Ihre Wertungen sind untrennbar mit den Möglichkeiten und Bedingungen des Wissens um die zugrunde liegenden Fälle und Normen verbunden sowie dem weiteren Lauf der sozialen Welt ausgesetzt. Recht weist dabei eine erhebliche sozio-kulturelle, zeitliche und räumliche Plastizität auf und kann trotzdem Bindung und Geltung beanspruchen. Um die so verstandene Rechtspraxis beschreiben zu können, ist eine theoretische und methodische Vorgehensweise erforderlich, welche die Beweglichkeit in der Rechtspraxis mitvollziehen kann. Vor diesem Hintergrund stellt Peter Stegmaier eine handelnssensible Art der erfahrungswissenschaftlichen Rechtspraxisforschung vor. In mehrjähriger ethnografischer Arbeit hat der Autor im Rahmen eines interdisziplinären Forschungsteams Beobachtungen und Interviews zusammengetragen und zu Kategorien verdichtet, die praxisnah und zugleich an Rechtstheorie anschlussfähig sind. Im Fokus liegen sowohl die einzelrichterliche (Re-)Strukturierung von Rechtsfällen als auch das kollektive Aushandeln von Falllösungen, die Nutzung diverser Texte und Arbeitstechniken sowie die Analyse von Fallbearbeitungsverläufen.