<p>Mit den Grenzen des Sexualstrafrechts befasst sich die Rechtswissenschaft fortlaufend. Zu einer Ausweitung der Strafbarkeit führte das 50. Strafrechtsänderungsgesetz (50. StÄG) im Jahre 2016. Getrieben von den Ereignissen in der Silvesternacht 2015/2016 in Köln und andernorts führte der Gesetzgeber den Grundsatz „Nein heißt Nein“ in das StGB ein. Die Konsequenzen für Tatverdächtige blieben jedoch unbeachtet. Es mag unpopulär sein, diese Perspektive einzunehmen. Sie ist für eine funktionierende Strafrechtspflege jedoch unverzichtbar. Diese Arbeit erinnert an die Vernichtungsgefahr durch sexualstrafrechtliche Ermittlungsverfahren und zeigt Möglichkeiten auf, um derselben entgegenzuwirken, wenn Aussage gegen Aussage steht.</p>