Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 1,3, Bergische Universität Wuppertal, Sprache: Deutsch, Abstract: In der letzten Zeit gewinnt das Anlagekriterium der Sicherheit bei immer mehr Investoren an Bedeutung. Der Grund dafür liegt sicherlich darin, daß sich viele Anleger aufgrund der Börseneuphorie an immer spekulativere Werte herangewagt haben. Zunächst konnten sie dadurch hohe Renditen erwirtschaften, bis es allerdings zu einem allgemeinen Kursrutsch kam und zahlreiche Anleger hohe Verluste in Kauf nehmen mußten. Inzwischen legen aus diesem Grund gerade viele Privatanleger mehr Wert auf Sicherheit, die bei der Anlage in Bundesanleihen auf jeden Fall gewährleistet ist (vgl. Kapitel 2.2.2 und Kapitel 3.5). Des weiteren sind Bundesanleihen jederzeit liquidierbar und erwirtschaften eine marktgerechte Rendite. Bundeswertpapiere bilden allgemein eine lukrative Anlagealternative, was sich bei einem Vergleich von Bundesschatzbriefen mit deutschen Rentenfonds zeigt5. In dieser Studie in dem Zeitraum von März 1991 bis März 2001 ging man davon aus, daß ein Anleger monatlich DM 100,- in den jeweils aktuellen Bundesschatzbrief Typ B einzahlt und daß bei Fälligkeit das angesparte Geld wieder angelegt wird. Gleichzeitig wurde unterstellt, daß ein Sparer regelmäßig DM 100,- in einen Rentenfonds investiert. Nach zehn Jahren erwirtschafteten die Bundesschatzbriefe einen Ertrag von DM 16400,- , während der Durchschnitt von 69 untersuchten Fonds bei DM 16112,- lag. Bei den Fonds wurden allerdings noch keine Depotgebühren berücksichtigt, die den Ertrag weiter schmälern würden. Das Erkenntnisziel dieser Arbeit soll eine Diskussion von Vor- und Nachteilen der Bundesanleihe unter besonderer Berücksichtigung der angesprochenen Anlegerziele sein. Insbesondere soll dabei die Frage beantwortet werden, inwiefern es sich bei der Bundesanleihe um ein geeignetes Mittel zur Kapitalanlage handelt. 5 Vgl. Öchsner, Thomas, Bundesschätze schlagen deutsche Rentenfonds, in: Süddeutsche Zeitung vom 20.06.01, S. 32