In Graubünden war die Armenfürsorge zunächst eine Aufgabe der Gemeinden. Diese waren damit oft überfordert. Das Niederlassungsgesetz von 1874 berechtigte neu die politischen Gemeinden, die Fürsorge anstelle der Bürgergemeinden wahrzunehmen. Vielerorts blieb aber lange unklar, von welcher «Gemeinde» die Fürsorgelasten zu tragen waren. Der Kanton seinerseits trat erst spät als Akteur in der sozialen Hilfe auf. Er unterstützte viele «Defizitgemeinden» mit namhaften Beiträgen an ihre Armenausgaben. Mit welchen behördlichen Strukturen, finanzpolitischen Instrumenten und ökonomischen Folgen begegnete man in Graubünden im 19. und 20. Jahrhundert sozialer Not? In welcher Weise veränderte sich das Gesicht der sozialen Hilfe? Anhand der kantonalen Erlasse und weiterer Quellen sowie mit einem vertiefenden Blick auf die Verhältnisse in einigen ausgewählten Gemeinden liefert das Buch Antworten und schliesst eine Forschungslücke.