Welche sachliche und personale Reichweite haben Verträge im Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht? Simon Horn untersucht diese Frage auf der Grundlage der EuGH-Rechtsprechung zum Vertragsgerichtsstand des Art. 7 Brüssel Ia-VO. Dabei beobachtet er eine vis attractiva contractus, d. h. eine Ausstrahlungswirkung von Verträgen auf den außervertraglichen Bereich. Diese Erkenntnis bildet den Ausgangspunkt einer umfassenden Studie, in deren Verlauf Horn die Auswirkungen seiner Hypothese von der Existenz einer vis attractiva contractus auf das Internationale Privatrecht und die Sondervorschriften für Verbraucher- und Individualarbeitsverträge untersucht. Seine Kritik der vis attractiva contractus mündet in ein Plädoyer für die Rückkehr zu einem funktional-relativen Vertragsbegriff, zu dessen näherer Ausgestaltung er konkrete Vorschläge unterbreitet.<br /><br />Geboren 1992; Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Erlangen-Nürnberg und Rennes 1; 2016 Licence en droit (Rennes 1); 2020 Erste Juristische Prüfung (Erlangen-Nürnberg); 2020 Master Droit européen (Rennes 1); 2019?21 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Erlangen-Nürnberg; seit 2021 Rechtsreferendar am Hanseatischen Oberlandesgericht und wissenschaftlicher Assistent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg; 2022 Promotion (Erlangen-Nürnberg).