Auch das Flaggschiff europäischer Insolvenzgesetzgebung, die EUInsVO, konnte sich den Bestrebungen des Unionsgesetzgebers zur Etablierung einer europäischen "Sanierungskultur" nicht verschließen. Die Untersuchung beschäftigt sich mit der im Zuge dieser Entwicklung neu eingeführten Möglichkeit zur Abgabe einer Zusicherung gem. Art. 36 EUInsVO. Die Norm stellt eine Rechtsgrundlage zur Verfügung, aufgrund derer in Europa nun flächendeckend virtuelle Sekundärinsolvenzverfahren durchgeführt werden können. Die Idee besteht darin, Sekundärverfahren zu vermeiden, indem den Gläubigern vom Hauptinsolvenzverwalter zugesagt wird, dass sie so gestellt werden, wie wenn ein Sekundärverfahren im jeweiligen Mitgliedstaat durchgeführt worden wäre. Ziel der Arbeit ist es, durch Handlungsempfehlungen einen möglichen Weg aufzuzeigen, damit die europäische Zusicherung – trotz der vielfach geäußerten Kritik – tatsächlich einen sinnvollen Beitrag zur Abwicklung grenzüberschreitender Insolvenzen leisten kann.