Inhaltsangabe:Einleitung:Die Möglichkeiten nach den Änderungen durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 steuerneutral Vermögen zu übertragen wurden durch den Gesetzgeber erheblich eingeschränkt. Insbesondere durch die Einführung neuer Vorschriften zur Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern, im Bereich der Mitunternehmerbesteuerung von Sonderbetriebsvermögen i. S. d. § 6 Abs. 5 EStG und mit § 16 Abs. 3 Sätze 1 und 2 EStG wurden einschneidende Neuregelungen betreffend der Realteilung von Personengesellschaften gesetzlich verankert. Im Rahmen bestimmter Gestaltungen bei der vorweggenommenen Erbfolge bzw. der Erbauseinandersetzung wird dies künftig zu erheblichen ertragsteuerlichen Belastungen führen. Den Umwandlungsinstrumenten zur Vermeidung von Ertragsteuer und den steuerneutralen Umstrukturierungen von Unternehmen werden durch die Streichung des Tauschgutachtens, den Beschränkungen im Bereich des Mitunternehmererlasses und der Betriebsaufspaltung sehr enge Grenzen gesetzt. Betroffen in diesem Zusammenhang sind unter anderem auch die Verlängerung der Spekulationsfrist beim Kauf und Verkauf von Grundstücken, sowie die Herabsetzung der Quote bei wesentlicher Beteiligung. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit den Neuregelungen hinsichtlich der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern des Privat- und Betriebsvermögens, dem Übergang von privilegiertem Vermögen, wie Betriebe, Teilbetriebe, Mitunternehmeranteile und 100 %ige Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, sowie den Sonderfällen der Vermögensübertragung bei Personengesellschaften.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:AbkürzungsverzeichnisIV1.Einleitung12.Abgrenzung zwischen entgeltlicher, unentgeltlicher und teilentgeltlicher Vermögensübertragung13.Entgeltliche Übertragung33.1Übergang von Privatvermögen33.1.1Privatverkauf33.1.2Überführung einzelner Wirtschaftsgüter in ein Betriebsvermögen43.1.2.1Tausch von Wirtschaftsgütern43.1.2.2Einlage in Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft bzw. in Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft43.1.2.3Verdeckte Einlage eines Wirtschaftsguts63.2Übergang von Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens73.2.1Überführung von Einzelbetriebsvermögen ins Gesamthandsvermögen73.2.2Überführung von Sonderbetriebsvermögen ins Gesamthandsvermögen derselben Mitunternehmerschaft und umgekehrt83.2.3Überführung von Sonder- bzw. Gesamthandsvermögen ins Gesamthandsvermögen einer anderen Mitunternehmerschaft93.2.4Überführung zwischen […]