Zum Werk Die Vergütung und der Auslagenersatz für Aufsichtsratsmitglieder werfen zahlreiche Fragestellungen auf. §§ 113 und 114 AktG enthalten hierzu grundlegende Bestimmungen, die durch die Praxis - insbesondere hinsichtlich der Höhe und der Details - mit Leben zu erfüllen sind. Ergänzende Regelungen sind im DCGK sowie in den Satzungen der Unternehmen zu finden. Das Handbuch befasst sich u.a. mit den verschiedenen Formen der Vergütung (Festvergütung, Sitzungsgeld, variable Vergütung, Aktienoptionen, Sachleistungen), der Höhe der Vergütung, Auslagenersatz und der Vergütung aufsichtsratsnaher Tätigkeiten. Vorteile auf einen Blick