Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,0, Universität Hamburg, Veranstaltung: Europäisches Arbeits- und Sozialrecht , Sprache: Deutsch, Abstract: Die kollektiven Arbeitsverfassungen in Deutschland wie auch in Frankreich sind das „Handlungsfeld“ von gewählten Arbeitnehmervertretern, Gewerkschaften und Arbeitgebern. Auf diesem Handlungsfeld gelten jeweils spezifische Regeln, die aus den nationalen Rechten herrühren, die demnach als formale Rahmen eine Ordnung vorgeben und somit verhaltenssteuernd wirken. In Deutschland sind Betriebsräte vergleichsweise stark in die Führung der Betriebe eingebunden. Sie haben diverse Mitsprache- und Vetorechte. Dieses gilt für die französischen Betriebsräte nicht. Ihnen steht sogar der Firmenchef vor, so dass Vetorechte, wenn sie denn gesetzlich eingeräumt werden, kaum oder gar nicht durchzusetzen sind. Die französischen Betriebsräte haben vor allem Mitspracherechte, wenn es um das Errichten von Sozialeinrichtungen und um die Vergabe von Stipendien geht. In Frankreich sind zudem prozentual viel weniger Arbeitnehmer im Betriebsrat organisiert als in Deutschland, obwohl eine prozentual höhere Anzahl tariflich erfasst ist. Dennoch steht ihnen ein sehr weitreichendes Streikrecht zu. Dies mag auch dazu führen, dass französische Arbeitnehmer durchschnittlich deutlich häufiger streiken als deutsche.
In dieser Arbeit sollen die rechtlichen Grundlagen, die Aufgaben und Befugnisse der Betriebsräte und ihr Verhältnis zu den Gewerkschaften in Deutschland und Frankreich verglichen werden. Das geschieht vor dem Hintergrund der signifikant höheren Streikbereitschaft in Frankreich, die in diesem Maße nicht auf gesamtwirtschaftliche Entwicklungen zurückzuführen ist. Deshalb werden als Erklärung institutionelle Faktoren in den Mittelpunkt gerückt, die ihren Ursprung in der rechtlichen Stellung der Betriebsräte und Gewerkschaften in beiden Ländern haben. Abschließend erfolgt ein Plädoyer für die Beibehaltung der jetzigen deut-schen Regelung bzw. für deren Ausweitung auf das Europäische Recht.