Wichtige Ergänzung zum Bundeskleingarten-Kommentar! Der Verein in Kleingartenanlagen unterscheidet sich von anderen Vereinen durch die komplexe Beurteilung der Gemeinnützigkeit. Die Gemeinnützigkeit wird beurteilt nach Bundeskleingartengesetz. Und dieses wiederum spielt eine Rolle bei der Zwischenpacht und Einzelpacht der Grundstücke.Damit sind Pachtrecht und Vereinsrecht in der Kleingartenanlage untrennbar miteinander verbunden. Das Buch erläutert dem Vorstand eines Kleingartenvereins genauso wie dem Neuankömmling in der Kleingartenanlage die Umstände, die für die Arbeit im Kleingartenverein gelten.