Fokusthemen
Publikationen
Services
Autorinnen/Autoren
Verlag
Shop
LEXIA
Zeitschriften
SachbuchLOKISemaphor
Osteraktion: Bis zum 30.4.2025 von 20% Rabatt auf folgende Produkte profitieren. Code: NEST25
Urteilsanalyse zur Entscheidung BGH − VIII ZR 220/10

Urteilsanalyse zur Entscheidung BGH − VIII ZR 220/10

Legal Research & Legal Writing

Inhalt

Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 12,0, Universität zu Köln, Veranstaltung: Legal Research und Legal Writing, Sprache: Deutsch, Abstract: Das am 13. April 2011 ergangene Urteil des BGH betrifft die Bestimmung des Erfüllungsortes bei der Nacherfüllung im Kaufrecht und ist die erste höchstrichterliche Entscheidung zu dieser Frage. Im vorliegenden Fall erwarben die in Frankreich wohnhaften Kläger mit Kaufvertrag vom 23. Februar 2008 bei der in Deutschland ansässigen Beklagten einen neuen Camping-Faltanhänger. Die Kläger rügten in der Folgezeit verschiedene Mängel und forderten die Beklagte mit Schreiben vom 04. Juni 2008 unter Fristsetzung zum 18. Juni 2008 auf, den Faltanhänger abzuholen und die Mängel zu beseitigen. Ein daraufhin vereinbarter Abholtermin bei den Klägern scheiterte. Mit Schreiben vom 10. Juli 2008 setzten die Kläger der Beklagten erneut eine Frist zur Abholung des Faltanhängers bis zum 14. Juli 2008 und erklärten nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist den Rücktritt vom Kaufvertrag.(...)Das zentrale Problem des Falles ist daher die Bestimmung Nacherfüllungsortes im Kaufrecht. Unter Erfüllungsort versteht man denjenigen Ort, an dem der Schuldner die Leistungshandlung vornehmen muss und nicht den Ort, an dem der Leistungserfolg (und damit die Erfüllung im Sinne von § 362 I BGB) eintritt. Der BGH wies die Klage mit der Begründung ab, dass der Rücktritt, aufgrund der von den Käufern unterlassenen, aber mit Hinweis auf § 269 I BGB, notwendigen Mitwirkungshandlung, nicht wirksam war. Mit dieser Entscheidung lehnt der BGH die bisher in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Hauptauffassungen bezüglich des Nacherfüllungsortes ab und entscheidet sich bei der Bestimmung des Nacherfüllungsortes für den Rückgriff auf die allgemeine Regelung des § 269 I BGB, um interessengerechtere Ergebnisse zu erzielen (A). Ob diese Entscheidung des BGH nun zu mehr Rechtssicherheit bei der Bestimmung des Erfüllungsortes der Nacherfüllung führt, ist jedoch fraglich (B).

Bibliografische Angaben

Februar 2012, 18 Seiten, Deutsch
GRIN VERLAG
9783656128977

Schlagworte

Weitere Titel zum Thema