Mit den §§ 33g und 89b ff. GWB wurden auf Grundlage der Kartellschadensersatzrichtlinie (RL 2014/104/EU) neue Regelungen zur Urkundenvorlage im Kartellschadensersatzprozess geschaffen. Diese Regelungen gehen über die bestehenden Editionspflichten im allgemeinen Zivilprozess hinaus. Verena Dorothea Kern untersucht, inwieweit die neuen kartellspezifischen Vorschriften der Dogmatik und Terminologie der ZPO entsprechen, und zeigt Defizite in der Umsetzung der Richtlinienvorgaben auf. Anschließend entwickelt sie einen eigenen Regelungsvorschlag, der den Vorgaben der Richtlinie besser gerecht wird und sich stimmiger in die deutschen Editionsvorschriften einfügt. Die Arbeit wurde mit dem Juratisbona-Preis 2019 des Alumni-Vereins der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg ausgezeichnet.<br /><br />Geboren 1988; Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg und Grenoble; wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für deutsches und ausländisches Zivilprozessrecht der Universität Freiburg; 2014 Erste Juristische Staatsprüfung; 2016 Zweite Juristische Staatsprüfung; 2019 Promotion; seit 2016 Zulassung als Rechtsanwältin.