Das Recht der Unternehmenskennzeichen bietet gegenüber dem Recht der Marken ein eigenständiges Schutzsystem. Seine Schutzmöglichkeiten sind breiter, werden aber häufig nicht genutzt.
Das Werk schafft hier Abhilfe. Es konzentriert sich als einziges völlig auf das Unternehmenskennzeichen und behandelt alle Fragen detailliert und umfassend von den Grundlagen bis hin in die kleinsten Verästelungen. Insbesondere die Verzahnung mit dem Firmenrecht und die umfassende Berücksichtigung der Instanzrechtsprechung hebt das Werk aus den gängigen Kommentierungen heraus und verschafft den Nutzern einen Vorsprung. Es dient den Praktikern als Spezialkommentar und als Nachschlagewerk.
NEU in der 5. Auflage:
Die gründlich überarbeitete und ergänzte Neuauflage bringt das Werk auf neuesten Stand. Die Darstellung der Verletzung des Unternehmenskennzeichens und der daraus resultierenden Ansprüche wurde weiter verfeinert. Hunderte zusätzlich aufgenommene Entscheidungen bürgen gleichermaßen für Aktualität und größtmögliche Vollständigkeit.
Der Autor: Dr. Michael Goldmann, M.C.L., ist Rechtsanwalt in Hamburg.
Aus den Besprechungen: »Nunmehr in der 5. Auflage erschienen, ist es ein zur Perfektion ausgereifter Begleiter für jeden Praktiker des Markenrechts. [...] Goldmann schreibt sein Lebenswerk; er verarbeitet die jüngste höchstrichterliche Rechtsprechung ebenso wie die der Instanzgerichte oder des BPatG und die Aufsatzliteratur verfolgt er bis tief in die Festschriften. [...] Zugegeben: Für den Anwalt oder Richter im Markenrecht gibt es eine Reihe ganz ausgezeichneter Kommentare. Aber sobald Unternehmenskennzeichen ins Spiel kommen, ist der Goldmann nicht nur erste Wahl, sondern praktisch unverzichtbar.« Rechtsanwalt Dr. Andreas Lubberger in: WRP 1/2024
»Mit seiner Systematik und Präzision ist das Werk ein Leuchtturm im wahrsten Sinne des Wortes. [...] Die Zutaten für ein das gesamte Rechtsgebiet über Jahrzehnte und länger prägendes Universalwerk sind seit der ersten Auflage vorhanden - akademische Exzellenz, praktische Relevanz und vor allem ein rechtsvergleichendes Fundament..« Prof. Dr. Tim W. Dornis, J. S. M. (Stanford), Hannover, in: GRUR 2023, 1438