Die Umsetzung von Patientenverfügungen stößt weiterhin auf Unsicherheiten, die im Rahmen dieser Arbeit untersucht werden. Neben der Frage, inwieweit zur Umsetzung einer Patientenverfügung die Beteiligung eines Patientenvertreters erforderlich ist, wird zudem geklärt, ob die Bindungswirkung einer Patientenverfügung auch dann besteht, wenn der natürliche Wille des einwilligungsunfähigen Demenzpatienten der Verfügung zu widersprechen scheint. Behandelt werden außerdem die zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen einer Missachtung des antizipierten Patientenwillens. Ziel der Arbeit ist die Schaffung größerer Rechtssicherheit, durch die das Spannungsverhältnis zwischen Lebensschutz und Selbstbestimmungsrecht des Patienten aufgelöst werden soll.