Über die Rechte von Schutzsuchenden gegen sogenannte Dublin-Überstellungen im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem entscheiden gleich zwei europäische Gerichte. Lisa-Marie Lührs analysiert die Rechtsprechung von EGMR und EuGH und entwickelt daraus ein spezifisches, einheitliches Refoulement -Verbot in innereuropäischen Überstellungskonstellationen aus Art. 3 EMRK bzw. Artt. 4, 19 II GRCh. Sie zeigt zudem, unter welchen Voraussetzungen auch aus anderen Konventions- und Chartarechten weitere Überstellungsverbote folgen können. Dabei untersucht sie insbesondere die Rolle des Grundsatzes des gegenseitigen Vertrauens, der den Rechtsschutz gegen Dublin-Überstellungen entscheidend prägt: Allein bei Vorliegen sogenannter 'außergewöhnlicher Umstände' lässt der EuGH eine grundrechtliche Überprüfung ausnahmsweise zu. Die Autorin beleuchtet, welche Umstände außergewöhnlich genug sind, um die Vermutungswirkung des Vertrauensgrundsatzes zu widerlegen.<br /><br />Geboren 1989; Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen und der Université de Bourgogne Dijon (Frankreich); 2012 Magister Legum Europae; 2014 Erste Juristische Staatsprüfung; Rechtsreferendariat mit Stationen u.a. bei der EU-Kommission und beim EGMR; 2016 Zweite Juristische Staatsprüfung; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht der Universität zu Köln; 2020 Promotion; 2020 Visiting Professor an der University of Wisconsin Law School, Madison (USA); seit 2020 Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Professur für Öffentliches Recht und Europarecht der Justus-Liebig-Universität Gießen.