Umfassender und praxisgerechter Kommentar
Mit dem TVöD für Bund und Kommunen bestimmt ein modernes Tarifrecht die Personalarbeit im öffentlichen Dienst. Der rehm-Kommentar unterstützt Sie bei der Anwendung in absolut praxisgerechter Form. Die Online-Ausgabe enthält die vollständigen Texte des TVöD sowie der Überleitungstarifverträge und sonstigen ergänzenden Tarifverträge. Im Tabellenteil finden Sie alle Entgelttabellen sowie sämtliche Hilfstabellen übersichtlich sortiert.Anschauliche Beispiele, Übersichten und Muster
Die Tarifverträge sind umfassend erläutert. Anschauliche Beispiele oder Übersichten ermöglichen einen schnellen Praxiseinstieg. Die Erläuterungen werden stets aktualisiert und ergänzt. Auch die Spartentarifverträge erörtern die Autoren: z. B. für die Bereiche Verwaltung - TVöD-V -, Krankenhäuser - TVöD-K und -B, TV Ärzte/VKA -, Versorgung - TV-V - und Sparkassen - TVöD-S -. Außerdem erläutern die Experten die Ausbildungstarifverträge des öffentlichen Dienstes sowie weitere arbeitsrechtliche Regelungen, u.a. zum Kündigungsschutz oder dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Mit den zahlreichen Mustern von Arbeits- und Ausbildungsverträgen und einem stets aktuellen Gesetzesteil decken Sie Ihren Informationsbedarf ideal ab.Inkl. Lexikon Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst
Ihrem Werk liegt außerdem als Zusatz das Lexikon Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst (Ruge) bei. Es ist exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten und begleitet Sie sicher durch das komplexe Arbeitsrecht: - Klare Handlungsanleitungen, Musterformulierungen und Checklisten bieten einen schnellen Einstieg in die Materie. - Vor jedem Stichwort zeigt Ihnen ein "Wegweiser" die Richtung, z.B. Stichwort "Abmahnung": Gilt das allgemeine Arbeitsrecht oder gelten tarifrechtliche Sonderregelungen? - Falls ja, sind Sie schnell an der entsprechenden Fundstelle in der Tarifrechtskommentierung!Ergänzende Kommentare
Für Fragen zur Eingruppierung können Sie die ergänzenden Werke TVöD Entgeltordnung VKA - Eingruppierung in der Praxis von Breier/Dassau oder TVöD Entgeltordnung Bund - Eingruppierung in der Praxis von Breier/Krämer separat beziehen.