Die Debatte zum Verbandsstrafrecht wurde bisher vor allem von materiellrechtlichen Fragen bestimmt. Diese Arbeit setzt im Prozessrecht an und fragt nach der Anwendbarkeit prozessualer Normen und Prinzipien auf den Verband. Ziel ist dabei, einen Beitrag zur Frage des Verbandes als Verfahrenssubjekt zu leisten. Diskutiert werden die theoretischen Grundfragen eines Verbandssanktionenrechts und die grundlegende prozessuale Position eines Verbandes, insbesondere im Hinblick auf die Selbstbelastungsfreiheit. Anhand der Telekommunikationsüberwachung werden dann die Problemfelder, die der Verband als mögliches Verfahrenssubjekt mit sich bringt, in den Blick genommen. Die Autorin plädiert dabei für eine starke prozessuale Stellung des Verbandes.