Ubernahmeverfahren prominenter Gesellschaften haben zu einer sich intensivierenden Diskussion uber die Fortentwicklung des Wertpapiererwerbs- und Ubernahmegesetzes (WpUG) gefuhrt . Als gesetzgeberische Reaktion sind mit dem Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz (AnsFuG) bereits neue Vorschriften der Beteiligungstransparenz mit Wirkung zum 1. Februar 2012 eingefuhrt worden . Demzufolge sind nunmehr gem. 25 a WpHG auch solche Instrumente meldepflichtig, die nach ihrer Ausgestaltung einen Aktienerwerb lediglich ermoglichen. Das primare Regelungsziel besteht darin, den unbemerkten Beteiligungsaufbau an borsennotierten Unternehmen uber spezielle Derivatkonstruktionen zu vereiteln . Insbesondere im Zuge der Hochtief-Ubernahme durch den spanischen Baukonzern ACS wird in Kreisen der Wissenschaft, Beratungspraxis und der Politik zudem uber eine Anderung der ubernahmerechtlichen Pflichtangebotsregelung nach 35 WpUG und der mageblichen Zurechnungsvorschrift des 30 WpUG debattiert . So wird vereinzelt eine Lucke in dem mit einem Pflichtangebot beabsichtigten Minderheitenschutz angenommen, soweit ein Erwerber unter Zahlung einer marginalen Pramie 30 % der Stimmrechte an einer Zielgesellschaft erwirbt und diese Beteiligung weiter ausgebaut (low balling"e;) . Stimmen mehrere Aktionare ferner ihr Verhalten untereinander ab (acting in concert"e;), kann dies nach 30 Abs. 2 WpUG zu einer gegenseitigen Stimmrechtszurechnung fuhren. In der Praxis erweist sich der Nachweis eines abgestimmten Verhaltens i. S. v. 30 Abs. 2 WpUG regelmaig als problematisch . Insofern fordern mehrere Stimmen auch fur diese Rechtsfigur, deren Tatbestand die Rechtsprechung und Lehre seit jeher beschaftigt , Modifikationen . Einzelanderungen zum WpUG werden jedenfalls noch im laufenden parlamentarischen Jahr erwartet . Dieses Buch befasst sich folglich mit der Untersuchungsfrage, ob vergangene bernahmeverfahren Anlass zu gesetzgeberischen Reformen im Hinblick auf 35, 30 WpG geben, um die betroffenen Aktionre einer Zielgesellschaft angemessen zu schtzen.