Gruppendelinquenz, organisiertes Verbrechen, Terrorismus – kollektive Kriminalität hat viele Gesichter. Das Strafrecht erfasst das Zusammenwirken der Akteure vorab über die allgemeinen Regeln zur Täterschaft und Teilnahme. Flankierend dazu hat der Gesetzgeber mit den Banden-, Organisations- und Vereinigungsdelikten aber noch ein System von Tatbeständen bereitgestellt, für die ein kollektives Verhalten konstitutiv ist: Verlangt wird die Beteiligung an einer Bande, einer kriminellen Organisation oder einer rechtswidrigen Vereinigung. Mit diesem Beteiligungsverhalten und der eigentümlichen Zurechnungsstruktur dieser „Kollektivdelikte“ befasst sich das vorliegende Werk. Es geht einen Dialog ein mit den empirischen Wissenschaften zum Verhalten des Menschen in der Gruppe und entwickelt Aussagen zum Anwendungsbereich der Kollektivdelikte, die tatbestandsübergreifend gelten und eine kohärente Interpretation der Einzeltatbestände erleichtern können.