Kernstück der Untersuchung ist der Vergleich der Hochverratsvorschriften (§§ 81, 83 StGB) mit den §§ 129, 129a StGB. Hierbei wird die Tendenz zu einer immer weiteren Vorverlagerung des Strafrechtsschutzes untersucht und kritisch beleuchtet. Gerade im Bereich des Staatsschutzstrafrechts befindet sich das deutsche Strafgesetzbuch auf dem Weg zu einem Sicherheitsrecht.Die Arbeit macht deutlich, dass die Vorverlagerung des Strafrechtsschutzes im Bereich des Staatsschutzes bereits in den Anfängen des öffentlichen Strafrechts ausgeprägt war. Dies beruht auf der Prämisse, dass eine Gesellschaft ihre Zerstörung nicht abwarten kann, sondern bereits der Gefährdung entgegenwirken muss, weil sonst mit der Strafe nichts auszurichten wäre. Gezeigt wird, dass das Missverhältnis zwischen repressivem Strafcharakter einer Strafnorm und den wesensimmanenten präventiven Gesichtspunkten des Staatsschutzstrafrechts mit dogmatischen und systematischen Mitteln alleine nicht zu lösen ist.