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Sondervergütungsproblematik des Paragraph 87 Abs. 1 Aktiengesetz (Mannesmann-Prozess)

Sondervergütungsproblematik des Paragraph 87 Abs. 1 Aktiengesetz ...

Inhalt

"Selten gelangen gesellschaftsrechtliche Fragen in das Licht der nicht-juristischen Öffentlichkeit. Die Materie ist zu technisch, als dass sie Emotionen wachrufen könnte." Auch Fonk bemerkt ganz richtig: "Die Höhe von Vorstandsvergütungen ist ein beliebtes Thema unter Berufenen und anderen. Nicht viele sonstige Themen eignen sich so vorzüglich dazu, Emotionen zu schüren, wobei sie nicht immer die Falschen treffen." Es gilt, sich sachlich- juristisch mit dem Thema auseinanderzusetzen. Es gibt Stimmen die behaupten, Vorstandsbezüge in Millionenhöhe seien absolut betrachtet zu hoch bzw. in der Sprache des Aktienrechts unangemessen. Diese Betrachtung scheint einseitig. Im Jahre 2004 verwalteten die 30 im DAX notierten Aktiengesellschaften ein Vermögen von 4100 Mrd. Euro. Wer von Millionengehältern spricht, ohne dies zu berücksichtigen, kommt zu einem Ergebnis vor der sachlichen Auseinandersetzung. Die 190 Mrd. Euro schwere Übernahme der Mannesmann AG durch die britische Vodafone AirTouch plc im Jahre 2000 hatte neben der Zerschlagung eines florierenden deutschen Unternehmens noch andere Konsequenzen. Im Zuge der Übernahme wurden an den damaligen Vorstandsvorsitzenden Dr. Klaus Esser Vergütungen in einer Gesamthöhe von ca. 61 Mio. DM gezahlt. Dies hatte einen Effekt, der sich folgendem Zitat aus dem Berufungsurteil des OLG Düsseldorf im Amtshaftungsprozess des Herrn Dr. Esser gegen das Land Nordrhein-Westfalen sehr gut entnehmen lässt: "Dabei ist jedoch für das vorliegende Verfahren zu berücksichtigen, dass die heute geführte breite fachliche und wirtschaftspolitische Diskussion darüber, ob und unter welchen Umständen die Gewährung nachträglicher Anerkennungsprämien zulässig und angemessen ist, überhaupt erst infolge der dem Kläger gewährten Anerkennungsprämie und des Strafverfahrens , das insbesondere dem Kläger Anlass zur Einholung diverser Gutachten gegeben hat, angestoßen worden ist und seitdem in der Literatur die unterschiedlichsten Auffassungen zu dieser Frage vertreten werden (...)." Die vorliegende Diplomarbeit verschafft Einsicht in die Diskussion um die Sondervergütungen, die, wenn auch nicht gleichsam intensiv, bereits vor dem Falle Mannesmann geführt wurde. Sie soll des Weiteren einen fachlichen Beitrag zu dieser Debatte leisten.

Bibliografische Angaben

Oktober 2005, 49 Seiten, Deutsch
GRIN VERLAG
9783638428477

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