Nach Jahren der Deregulierung setzt Japan im Gesellschaftsrecht zunehmend auf Soft Law und Selbstregulierung: Der Stewardship Code für institutionelle Investoren und der Corporate Governance Code sollen althergebrachte Strukturen aufbrechen und durch mehr 'konstruktiven Dialog' zu einer wachstumsorientierten Governance beitragen. Trotz hoher Befolgungsquoten, etwa bei der erfolgreichen Verbreitung externer Direktoren, sorgen sich die Regulatoren, dass die Umsetzung auf einem rein formalen Niveau verharrt. Ein paralleles Experiment mit dem comply-or-explain- Mechanismus auf gesetzlicher Ebene wurde nach nur wenigen Jahren wieder beendet. Michael Pfeifer argumentiert, dass die Ursachen hierfür auch in einer eher schwach ausgeprägten Rolle des Legitimationsgedanken im Umgang mit Soft Law zu suchen sind. Die Grundlage hierfür bietet ein Diskursvergleich zwischen Deutschland und Japan.<br /><br />Geboren 1986; Studium der Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School, Hamburg, mit Auslandstrimester an der Waseda Law School, T?ky?; Referendariat und Zweite Juristische Staatsprüfung am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für japanisches Recht der Goethe Universität Frankfurt am Main; 2015/16 Stipendiat am Deutschen Institut für Japanstudien, T?ky?; 2021 Promotion; seit 2017 Rechtsanwalt in München.