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Selbstanzeige oder Steueramnestie? Indifferenzüberlegungen

Inhalt

Inhaltsangabe:Einleitung:Bereits im Jahre 1990 gab es in Deutschland im Rahmen der Steuerreform die sog. ?Zinsamnestie?. Diese war jedoch auf einen vergleichsweise kurzen Zeitraum und wie aus dem Namen hervorgeht nur auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen beschränkt. Allgemein wurde diese Amnestie als gescheitert angesehen, so dass schon nach wenigen Jahren von vielen Seiten eine erneute umfassendere Amnestie gefordert wurde mit der Zielsetzung, eine gerechtere Besteuerung zu ermöglichen. Zum 01.01.2004 trat das Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG) in Kraft, das dem Steuerunehrlichen eine zeitlich befristete und ? verglichen mit der vorherigen ? umfassendere Amnestie ermöglicht oder, wie es die Bundesregierung in ihren Pressemeldungen ausdrückte, den Steuerflüchtigen durch die Abgabe einer strafbefreienden Erklärung eine Brücke zurück in die Steuerehrlichkeit bieten soll. Dabei ist die aktuelle Amnestie in ihrer Ausgestaltung ?auf den typischen Fall der Kapitalanlage in einer ausländischen Steueroase ausgerichtet?. Wesentliches Ziel der aktuellen Amnestie ist die ordnungsgemäße Versteuerung ausländischer Erträge von deutschen Steuerpflichtigen und damit eine Erweiterung der deutschen Steuerbasis, die auch eine erhöhte Steuergerechtigkeit zur Folge hat. Eines der ursprünglichen (Neben-)Ziele der Bundesregierung war es auch, mit dieser umfassenden Steueramnestie etwa ? 5 Mrd. zu erlösen. Durch die Veröffentlichung dieses Einnahmenzieles hat die Bundesregierung gleichzeitig einen Maßstab geschaffen, an dem der (Miss-)Erfolg der Amnestie von der Öffentlichkeit gemessen werden kann. Inwieweit dieses rein steuerpolitische Ziel erreicht werden wird, lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschätzen, da mit einem Großteil der zu erwartenden Einnahmen erst im Dezember diesen Jahres gerechnet wird. In der Zwischenzeit wurden die Einnahmen durch den Arbeitskreis ?Steuerschätzung? zunächst auf ?1,5 Mrd. und per November auf ?800 Mio. für den Veranlagungszeitraum (VZ) 2004 revidiert. Zusätzlich zum Gesetz hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zur Beantwortung aufgetretener Fragen der Steuerpflichtigen und deren Berater drei weitere Dokumente veröffentlicht und zwischenzeitlich ergänzt bzw. revidiert. Dies geschah mit der Maßgabe, die mit dem Gesetz verbundenen Rechtsunsicherheiten zu beseitigen und dadurch die Attraktivität der Steueramnestie weiterhin zu steigern.Der Steuerunehrliche steht damit vor einem Entscheidungsproblem. Wollte er bisher […]

Bibliografische Angaben

August 2010, 106 Seiten, Deutsch
DIPLOM.DE
9783842801677

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