Die Bekämpfung von Ungleichbehandlungen und Benachteiligungen ist ein fundamentaler Wert, eine der Grundfesten der Demokratie und einer der Eckpfeiler des Zusammenlebens in der modernen, multikulturellen Gesellschaft. Dies gilt in besonderer Weise für die vulnerable Rechtsbeziehung der privaten Beschäftigungsverhältnisse. In Großbritannien wurden die entsprechenden beschäftigungsbezogenen Schutzmechanismen mit dem „Equality Act 2010“ vor verhältnismäßig kurzer Zeit auf eine neue Grundlage gestellt. Zum ersten Mal seit nunmehr beinahe 50 Jahren ist das im europäischen Vergleich teils sehr fortschrittliche und wegweisende britische Diskriminierungsschutzrecht in Gestalt von bisher neun bedeutenden Rechtsakten sowie rund 100 Rechtsverordnungen in einem einzigen einheitlichen Gleichstellungsgesetz zusammengeführt. Die vorliegende Arbeit erschließt dieses neue Gesetz für den deutschen Rechtsanwender und zeigt die wesentlichen Unterschiede und Gemeinsamkeiten zum deutschen Recht und insbesondere dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auf.