Die Arbeit widmet sich dem aus Sicht der Normsetzungs- und Rechtsquellenlehre brisanten Thema der Rezeption privater Normen durch den Staat, damit der Einbeziehung von Privaten in die Normsetzung und der Übertragung von Normsetzungsgewalt auf Private. Sie bemüht ich dabei um eine Grundlagenstudie, die das privat entstandene Rechnungslegungsregelwerk in die Aufgaben- und Kompetenzordnung des Staates, seine Handlungsmittel und den Grundrechtsschutz einordnet. Dabei wird unter anderem anhand der Regelung des § 342 HGB und der Rechnungslegungsstandards des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee den verfassungsrechtlichen Fragen nachgegangen. Es werden mögliche Einbindungswege aufgezeigt und die bestehenden Regelungen werden einer verfassungsrechtlichen Prüfung unterzogen. Wissenschaftlich besteht zumeist wohl eher Skepsis gegenüber einer staatlichen Normsetzung durch Private. Wie auch die Regelung des § 342 HGB zeigt, kommen diese in der Praxis aber immer häufiger vor. Aus Sicht des Gesetzgebers besteht anscheinend die Notwendigkeit zu dieser Einbeziehung Privater. Der Gesetzgeber zeigt sich hierbei sowohl erfinderisch als auch gestaltungsfreudig. Aus verfassungsrechtlicher Sicht stellen sich jedoch auch weiterhin viele Fragen in Bezug auf die Möglichkeit und die Grenzen der Normsetzung unter Beteiligung von Privaten und durch Private. Für das Handelsbilanzrecht soll die vorliegende Arbeit einige dieser Fragen auflösen.