Die schweizerische Sachenrechtsordnung ist sehr statisch, waren doch nur sehr wenige Änderungen seit dem Inkrafttreten im Jahr 1912 zu verzeichnen. Eine grosse Sachenrechtsrevision wurde vom Parlament am 11. Dezember 2009, mit Inkrafttreten am 01.01.2012, verabschiedet. Darin wurden verschiedene kleinere Änderungen namentlich im Grundbuchrecht vorgenommen, aber auch ein papierloser Schuldbrief in das Schweizerische Sachenrecht eingeführt. Diese Gesetzesnovelle bildet den äusseren Anlass, um das Repetitorium, welches nunmehr im Stämpfli Verlag erscheint, einer erweiterten Neuauflage zuzuführen. Darin sind nicht nur alle Änderungen des "neuen Sachenrechts" eingearbeitet, sondern auch die Gerichtspraxis nachgeführt.
Überraschend war bei der ersten Auflage, dass auch viele Praktiker das Werk als Nachschlage- und Kurzreferenzwerk benutzt haben. Gerade deshalb wurde der bundesgerichtlichen, aber auch der kantonalrechtlichen Rechtsprechung ein besonderes Augenmerk geschenkt, was auch den Studierenden für die Veranschaulichung des Stoffes zugutekommt. Beibehalten wurde das bewährte Frage-Antwort-Schema, mit konkreten Antworten auf die vielen Fragen des Sachenrechts.