Lassen sich im globalen und/oder europäischen Rahmen Anzeichen für eine Wiederbelebung bzw. Neuausrichtung republikanischen Gedankenguts ausmachen? Und falls ja, in welchem Sinne und Maße? Und welcher Stellenwert wäre einer allfälligen Renaissance des Republikanismus im juridischen Denken und Vermessen zuzuweisen? Im Rahmen des 'Grundlagen'-Gesprächs anlässlich der Bochumer Staatsrechtslehrertagung im Oktober 2023 haben dazu - im Hauptreferat - Armin von Bogdandy sowie - in Kommentaren - Angelika Siehr und Patrick Hilbert Position bezogen.<br /><br />Geboren 1960; 1979-84 Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Freiburg und Rom; 1981-87 Studium der Philosophie an der Universität Freiburg und der FU Berlin; 1987 M.A. in Philosophie; 1988 Promotion zum Dr. jur.; 1989 zweites jurist. Staatsexamen; 1989 wiss. Mitarbeiter an der FU Berlin; 1994-96 Forschungsaufenthalte in Madrid, Warwick (GB), Rom, Fiesole; 1996 Habilitation; 1996/97 Lehrstuhlvertretung an der Humboldt-Universität zu Berlin; seit 1997 Professor für öffentliches Recht an der Universität Frankfurt am Main.