Rechtswissenschaft ohne Recht
Erweiterte Fassung der Abschiedsvorlesung vom 18. April 2024 an der Universität Zürich
Von:
Kley, AndreasDie Antwort auf die Frage: «Was ist Recht?» ist alles andere als trivial. Je nach Definition des Rechtsbegriffs resultieren daraus unterschiedliche und sogar diametral entgegengesetzte Rechtswissenschaften.
Empirisch kann man eine radikal realistische Definition verwenden, die das «Recht» als Gewalt begreift, die sich durchsetzt, ohne diese Tatsache weiter politisch oder moralisch zu bewerten. Ein solches Recht erscheint dank seiner Durchsetzung als übergeordnet, eben «hoheitlich». Dieser Rechtsbegriff setzt im Fall eines Konflikts auf physische Gewalt.
«Recht» kann man als vom Menschen normativ-gedachtes und befolgtes Regelwerk bezeichnen. Dieses setzt im Sozialleben des Menschen die Normativität in Gang, d.h. die Anordnung von Rechten und Pflichten. Deren Einhaltung beurteilt eine berufene Instanz sprachlich-argumentativ. Dieser Rechtsbegriff setzt im Fall eines Konflikts auf die argumentative Auseinandersetzung anhand einer Regel und verwirklicht die gewaltlose Konfliktentscheidung.
In der Geschichte der staatlichen Herrschaft ringen die beiden Entscheidungsverfahren von Konflikten - das Recht des Stärkeren oder die Rechtsregel als Massstab der sprachlichen Konfliktmoderation - miteinander. Es gibt anthropologisch und philosophisch gute Gründe, das zweite Verfahren dem empirischen Recht des Stärkeren vorzuziehen. Die friedliche, weil in der Sprache stattfindende Konfliktregulierung allein ist des Menschen würdig. Das Recht des Stärkeren darf in einer humanen Welt keinen Platz beanspruchen.


