Das vorliegende Buch befasst sich mit ausgewählten Rechtsmitteln und
den sich in diesem Zusammenhang in der Praxis stellenden Fragen.
So wie das Schweizer Zivilprozessrecht kein einheitliches Rechtsmittel
kennt, sondern vielmehr je nach Anfechtungsobjekt und Streitwert
zwischen unterschiedlichen Rechtsmitteln unterscheidet, besteht auch
keine allgemeingültige Handlungsanweisung, welche sich auf sämtliche
Rechtsmittel übertragen liesse. Eines haben Rechtsmittelverfahren indessen
gemein: In ihnen kann keine blosse Fortsetzung oder gar Wiederholung
des erstinstanzlichen Verfahrens erblickt werden. Das Rechtsmittelverfahren
stellt im Verhältnis zum erstinstanzlichen Erkenntnisverfahren vielmehr
ein «(entirely) different animal» dar. Vergegenwärtigt man sich, wie häufig
Gerichte auf ein Rechtsmittel nicht eintreten oder von einer weitergehenden
Prüfung der mit dem Rechtsmittel vorgebrachten Rügen absehen, da
diese nicht prozessrechtskonform vorgebracht wurden (Stichwort: rein
appellatorische Kritik), so scheint diese vermeintliche Binsenweisheit allzu
oft vergessen bzw. übergangen zu werden.