Rechtsgeschäftliches Handeln beruht auf vielerlei Einflüssen. Unter welchen Voraussetzungen kann eine Rechtsordnung dem Verhandlungspartner gestatten, sich von den Rechtsfolgen seines Handelns mit der Begründung zu lösen, er sei bedroht worden? Thomas Schindler geht dieser Frage aus rechtshistorisch-rechtsvergleichender Sicht nach. Einer Erörterung der englischen 'duress'-Lehre werden die Lösungen des deutschen Rechts gegenübergestellt. Auf dieser Grundlage gelingt es dem Autor, gemeinsame Entwicklungslinien im deutschen und englischen Recht aufzuzeigen. Die so gewonnenen Ergebnisse werden im zweiten Teil der Untersuchung auf die Fallkonstellation einer durch Drohung erzwungenen Vertragsanpassung übertragen. Die Rechtsprechung englischer Gerichte, die sich bereits intensiver mit dieser Fallgruppe befasst haben, vermag hier wichtige Anstöße für eine Weiterentwicklung des Drohungstatbestandes im deutschen Recht zu geben.<br /><br />Geboren 1975; Studium der Rechtswissenschaften in Regensburg und Oxford; 2004 Promotion; zur Zeit Rechtsanwalt.