Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht, Note: 1,7, Universität Kassel, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Hausarbeit bezieht sich auf die Folgen formeller Fehler im Verwaltungsakt. Es erfolgt eine Fokussierung auf die §§ 45, 46 VwVfG und ein Überblick darüber, welche formellen Mängel unter welchen Voraussetzungen unbeachtlich sein können. Neben der Untersuchung der Folgen von formellen Fehlern erfolgt eine kritische Auseinandersetzung mit den §§ 45, 46 VwVfG, um existierende verfassungsrechtliche Bedenken aufzuzeigen.Damit ein Verwaltungsakt gemäß § 35 VwVfG formell rechtmäßig ist, sind eine Vielzahl von formellen Anforderungen einzuhalten, die sich aus den §§ 9 ff. VwVfG ergeben. Aufgrund der an den Verwaltungsakt gestellten Anforderungen kann es an zahlreichen Stellen zu Verfahrens- und Formfehlern kommen, woraus geschlussfolgert werden könnte, dass eine Vielzahl von Verwaltungsakten ebendaher aufzuheben wäre. Fraglich ist jedoch, ob jeder formelle Mangel zur Rechtswidrigkeit und anschließend zur Aufhebung der Verwaltungsakte führt.